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Aufbrauchfrist für Zelluloidbälle bis Mitte 2019 |
Datum: 24.04.18 Verfasser: Thomas Frieser Aufbrauchfrist für Zelluloidbälle ohne weitere ITTF-Zulassung bis Mitte 2019=============================================================Information des Präsidiums des Deutschen Tischtennis-Bundes:Vereine in Deutschland dürfen ihre Zelluloidbälle auch ohne ITTF-Zulassung noch bis Mitte 2019 zuWettkampfzwecken nutzen. Das DTTB-Präsidium hat eine sogenannte Aufbrauchfrist beschlossen,die es ermöglicht, dass Zelluloidbälle auf nationaler Ebene, für die die Hersteller beim WeltverbandITTF erstmals keine Zulassung für das laufende Jahr beantragt haben, noch bis zum 30. Juni 2019bei offiziellen Veranstaltungen gespielt werden. Die Aufbrauchfrist gilt für die in der ITTFZulassungslistegrau hinterlegten Marken und Produkte. Für die übrigen Zelluloidbälle in der ITTFListegilt bis zum darin genannten Datum ohnehin noch die ITTF-Zulassung.Ab dem 1. Juli 2019 dürfen dann auch innerhalb Deutschlands nur noch zelluloidfreie Bälleeingesetzt werden. Hintergrund: Mehrere Hersteller hatten für ihre Zelluloidbälle, die auf dem Marktnach der weltweiten Einführung des Polyballs Mitte 2014 immer mehr an Bedeutung verloren haben,keine Zulassung mehr beim Weltverband ITTF beantragt. Die Bälle gibt es natürlich noch, oft alsRestbestände der Vereine. Ohne den obigen Beschluss des Präsidiums dürften sie nicht weiter imSpielbetrieb des DTTB eingesetzt werden, weil für sie keine ITTF-Zulassung vorliegt.Das DTTB-Präsidium kann über eine Aufbrauchfrist beim Spielmaterial laut § 28.4 der DTTBSatzung(Aufgaben des Präsidiums) befinden. |