Kreisfachverband Görlitz
TischtennisLive
Online Sportverwaltung

Allgemein

Spielbetrieb 2023/24
Herren
Kreispokal
Nachwuchs

Service


News Diese Seite nach RSS exportierenDiese Seite nach PDF exportierenDiese Seite nach RTF exportierenDiese Seite drucken


Aufbrauchfrist für Zelluloidbälle bis Mitte 2019
Datum: 24.04.18   Verfasser: Thomas Frieser

Aufbrauchfrist für Zelluloidbälle ohne weitere ITTF-Zulassung bis Mitte 2019
=============================================================
Information des Präsidiums des Deutschen Tischtennis-Bundes:
Vereine in Deutschland dürfen ihre Zelluloidbälle auch ohne ITTF-Zulassung noch bis Mitte 2019 zu
Wettkampfzwecken nutzen. Das DTTB-Präsidium hat eine sogenannte Aufbrauchfrist beschlossen,
die es ermöglicht, dass Zelluloidbälle auf nationaler Ebene, für die die Hersteller beim Weltverband
ITTF erstmals keine Zulassung für das laufende Jahr beantragt haben, noch bis zum 30. Juni 2019
bei offiziellen Veranstaltungen gespielt werden. Die Aufbrauchfrist gilt für die in der ITTFZulassungsliste
grau hinterlegten Marken und Produkte. Für die übrigen Zelluloidbälle in der ITTFListe
gilt bis zum darin genannten Datum ohnehin noch die ITTF-Zulassung.
Ab dem 1. Juli 2019 dürfen dann auch innerhalb Deutschlands nur noch zelluloidfreie Bälle
eingesetzt werden. Hintergrund: Mehrere Hersteller hatten für ihre Zelluloidbälle, die auf dem Markt
nach der weltweiten Einführung des Polyballs Mitte 2014 immer mehr an Bedeutung verloren haben,
keine Zulassung mehr beim Weltverband ITTF beantragt. Die Bälle gibt es natürlich noch, oft als
Restbestände der Vereine. Ohne den obigen Beschluss des Präsidiums dürften sie nicht weiter im
Spielbetrieb des DTTB eingesetzt werden, weil für sie keine ITTF-Zulassung vorliegt.
Das DTTB-Präsidium kann über eine Aufbrauchfrist beim Spielmaterial laut § 28.4 der DTTBSatzung
(Aufgaben des Präsidiums) befinden.


Anmelden oder Neu registrieren Impressum Datenschutz Kontakt


Sie sind hier: > Startseite